Die Tat erschütterte Potsdam: Eine Pflegehelferin tötete im April mit einem Messer vier Menschen im Oberlinhaus. Nun wurde sie zu 15 Jahren Haft verurteilt – und muss in eine psychiatrische Klinik.

Wegen der Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Heims für behinderte Menschen ist eine ehemalige Pflegekraft zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Darüber hinaus ordnete das Landgericht Potsdam am Mittwoch die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die Angeklagte sei des vierfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes sowie der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, urteilte die 1. Strafkammer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht entsprach mit seiner Entscheidung den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die war von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten ausgegangen. Anklage und Verteidigung hatten die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte Ende April im Wohnheim des diakonischen Trägers Oberlinhaus vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer auf ihren Zimmern getötet hat. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte nach einer Notoperation.

Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung – auch an dem Tattag am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag – wie es laut Horstkötter richtig gewesen wäre – zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht „auf so grausame Weise ums Leben gekommen“, so der Richter.

Die psychiatrische Gutachterin in dem Prozess hatte in der vergangenen Woche über eine schwere Persönlichkeitsstörung der Angeklagten berichtet und empfohlen, die 52-Jährige im Maßregelvollzug unterzubringen. Dort werden psychisch schwer kranke Straftäter untergebracht, die als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten. Damit soll sowohl eine Therapie der Straftäter möglich gemacht als auch die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden.

Die frühere Pflegekraft wurde unmittelbar nach der Tat unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Das Amtsgericht hatte sie direkt in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die Frau hatte sich in dem Prozess in ihrem Schlusswort bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Es tue ihr leid.

Sendung: Brandenburg aktuell, 22.12.21, 19:30 Uhr

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