Es sollte ein friedlicher Neujahrsgruß sein: Eine Mutter (60) und ihre zwei erwachsenen Töchter stellten sich Mittwoch der Polizei. Sie hatten in der Silvesternacht Himmelslaternen steigen lassen, die den Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo ausgelöst haben sollen. Mehr als 30 Tiere starben qualvoll in den Flammen, darunter mehrere Menschenaffen.

Krefeld – Tierfreunde in aller Welt sind in tiefer Trauer, in den sozialen Netzwerken wurden Vorwürfe gegen die drei Frauen laut. Auch deshalb wird die Identität der drei Krefelderinnen geheim gehalten, da Übergriffe befürchtet werden.

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Klar ist: Die Polizei ermittelt gegen die Frauen, weil sie in unverantwortlicher Weise offenes Feuer gen Himmel haben steigen lassen. Vorwurf: fahrlässige Brandstiftung.

Petra Schwinn auf der Pressekonferenz zum Feuer-Drama von Krefeld. Im Vordergrund einer der gestarteten LaternenFoto: Meike Wirsel

Dennoch nimmt Zoo-Sprecherin Petra Schwinn die Mutter und ihre beiden Töchter in Schutz: „Unser Mitgefühl ist auch bei den Frauen. Denn es ist, glaube ich, sehr klar, dass diese drei Frauen aus gutem Gewissen gehandelt haben. Sie hätten sich nie vorstellen können, dass sie solch eine Katastrophe auslösen.“

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Und weiter: „Es ist ein unglaublicher Unglücksfall, der uns – und auch die drei Frauen –sicherlich das Leben lang begleiten wird.“

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Die Frauen hatten sich am Mittwoch bei der Polizei gemeldet und angegeben, insgesamt fünf im Internet bestellte Himmelslaternen gestartet zu haben. Vier davon seien nach Angaben von Polizeihauptkommissar Gerd Hoppmann rechtzeitig erloschen, eine aber auf dem Dach des Affenhauses gelandet – und hatte in Windeseile das Feuer entfacht, das mehr als 30 Tieren das Leben kostete.

Kriminalhauptkommissar Gerd Hoppmann hatte am Donnerstag auf einer Pressekonferenz gesagt, die Frauen würden einen „sehr verantwortungsbewussten“ Eindruck machen, hätten die fünf Todeslaternen im Internet bestellt – und gedacht, es sei erlaubt, sie steigen zu lassen.

Was droht den drei Frauen?

Ob und wie die Verursacher der Brand-Katastrophe haftbar gemacht werden können, hängt im Detail von den Ermittlungsergebnissen ab.

Jedem einzelnen Himmelslampenstarter müsse sein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. „Wenn nicht aufgeklärt werden kann, welche Laterne konkret für den Brand verantwortlich ist, müssten eigentlich alle Betroffenen freigesprochen werden bzw. bereits deren Strafverfolgung im Ermittlungsverfahren eingestellt werden“, sagte Allesch weiter.

Kollege Kempgens: „Es können nicht alle drei Frauen ,pauschal‘ bestraft werden, sondern nur wer konkret mit dieser einen Laterne zu tun hatte.“

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