Skandal-Rapperin muss in den Knast – und will ihr Kind mitnehmen +++ Sie soll in die JVA Willich, doch dort sind Kinder nicht erlaubt

Der Fall Schwesta Ewa: Wann müssen Kinder mit Müttern hinter Gitter?

Skandal-Rapperin Schwesta Ewa und das Knast-Drama um ihr Baby!

Ewa Malanda (35), ihr bürgerlicher Name, wurde zu einer Haftstrafe von rund zweieinhalb Jahren wegen Körperverletzung, Steuerhinterziehung (Schaden: rund 60 000 Euro) und sexueller Verführung Minderjähriger verurteilt.

Eigentlich soll die 35-Jährige ihre Haft in der JVA Willich in NRW antreten. Das Problem: Ihr Baby Aaliyah Jeyla (acht Monate) darf sie dorthin nicht mitnehmen, weil es kein Mutter-Kind-Knast ist.

BILD erklärt, unter welchen Umständen Kinder überhaupt von ihren straffällig gewordenen Eltern getrennt werden dürfen – und wann sie mit in den Knast müssen.

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