Es gibt keine rechtlichen Einschränkungen für Ausländer, die Immobilien Schweden kaufen wollen.

Der Prozess des Immobilientransfers ist schnell und einfach. Er umfasst zunächst die Aushandlung eines Kaufvertrags. Gleichzeitig erfolgt die Prüfung der Urkunde und eine Besichtigung der Immobilie. Sobald eine Einigung erzielt und die Urkunde bestätigt ist und die Immobilie vom Gutachter „freigegeben“ wurde, wird ein Kaufvertrag abgeschlossen. Eine Kaufvereinbarung/ein Vertrag (Kapeavtal) wird vom Käufer und Verkäufer unterzeichnet. Der Käufer zahlt dann eine Anzahlung, die zwischen 2% und 10% des Kaufpreises beträgt.

Bei der tatsächlichen Übergabe der Immobilie treffen sich die Parteien oder ihre Vertreter und nehmen die Aufteilung der Nebenkosten, der Miete, der Zinsen und der Versicherungsprämien vor, formalisieren die Übernahme eines mit der Immobilie verbundenen Kredits durch den Käufer (falls so vereinbart) und der Käufer zahlt den Nettokaufpreis in bar.

In diesem Stadium stellt der Verkäufer einen Kaufvertrag (Kapebrev) aus, der besagt, dass die Übertragung des Eigentums an der Immobilie abgeschlossen und der Kaufpreis bezahlt wurde.

Die Transaktion ist abgeschlossen, wenn der Käufer den Kaufvertrag an die Grundbuchbehörde weiterleitet und die Transaktion öffentlich gemacht und die Übertragung vom Staat anerkannt wird.

In Schweden wird der Kauf einer Wohnimmobilie in der Regel nur mit Hilfe eines Maklers oder Beauftragten abgewickelt und erfordert nicht unbedingt die Dienste eines Anwalts.

Es dauert durchschnittlich 14 Tage, um das alleinige Verfahren zur Registrierung einer Immobilie in Schweden abzuschließen.

Fußnoten zur Transaktionskostentabelle

Die Round-Trip-Transaktionskosten beinhalten alle Kosten für den Kauf und den anschließenden Wiederverkauf einer Immobilie – Anwalts-, Notar- und Eintragungsgebühren, Steuern, Maklergebühren usw.

Stempelsteuer:

Käufer zahlen die Stempelsteuer in Höhe von 4,25% des Immobilienwerts.

Registrierungsgebühr:

Käufer zahlen die Registrierungsgebühr von 825 SEK (96 €).

Immobilienmakler-Gebühr:

Die Maklergebühr, die vom Verkäufer bezahlt wird, ist in der Regel zwischen 3% und 5% verhandelbar.

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