Eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs wird im erweiterten Führungszeugnis vermerkt – bislang für zehn Jahre. Die Bundesregierung will die Frist verlängern. Einige Bundesländer und die CSU fordern einen lebenslangen Eintrag.
Mehrere Bundesländer wollen erreichen, dass Menschen, die wegen sexueller Gewalt gegen Minderjährige verurteilt wurden, einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis erhalten. Der Justizstaatssekretär des Saarlands, Roland Theis, bekräftigte einen Vorstoß aus dem Februar. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern hatte das Land über den Bundesrat ein Ende der bisher gültigen Löschfristen eingebracht.
Derzeit könne sich jemand, der etwa zu einem Jahr Haft verurteilt wurde, nach elf Jahren ohne Vermerk im erweiterten …