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Bürgerinnen und Bürger sollen nach einem Vorschlag der Bundesnetzagentur künftig in ganz Deutschland Anspruch auf einen Internetzugang mit einer Downloadrate von mindestens zehn Megabit pro Sekunde haben. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch erste »Überlegungen zur Konsultation« auf der Grundlage von drei Sachverständigen-Gutachten.
Hintergrund ist die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes, in dem seit dem 1. Dezember neue Regeln zur Grundversorgung verankert sind. Die Bundesnetzagentur muss bis zum 1. Juni eine Rechtsverordnung erlassen, in der die Regeln konkretisiert werden. Bundestag, Bundesrat und das Ministerium für Digitales und Verkehr müssen vorher zustimmen.
»Die Konsultation soll eine Diskussion darüber anstoßen, wie die Anforderungen auszugestalten sind, um den für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe bereitzustellenden Internetzugangsdienst abzubilden«, schreibt die Bundesnetzagentur.
Eine Mindest-Uploadrate von 1,3 Megabit pro Sekunde
Die Behörde stellt auf Grundlage der Gutachten auch eine Mindest-Uploadrate von 1,3 Megabit pro Sekunde sowie eine Verzögerungszeit (Latenz) von höchstens 150 Millisekunden zur Diskussion. Ein Internetzugang, der diese Anforderungen erfüllt, ermögliche laut den Gutachten die Nutzung aller für die Grundversorgung wesentlichen Internetdienste, teilte die Netzagentur mit.
»Alle wesentlichen Internetdienste, Teleheimarbeit und Videostreaming im üblichen Umfang«
»Das neu geschaffene Recht will es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, alle wesentlichen Internetdienste, Teleheimarbeit und Videostreaming im üblichen Umfang zu nutzen«, sagte Behördenchef Jochen Homann.
Zur Einordnung: Eine Downloadrate von mindestens zehn Megabit pro Sekunde reicht zum Beispiel, um bei Netflix HD-Videos abzurufen, nicht aber 4K-Videos. Und beim Onlinegaming gelten Latenzen von mehr als 50 oder gar mehr als 100 Millisekunden als problematisch. Der Schwerpunkt der Gutachten liegt jedoch vor allem auf Diensten, die zum Beispiel zur Onlinekommunikation, zum Onlineshopping, für die Nutzung von Behördenangeboten oder für die Arbeit im Homeoffice benötigt werden.
Die Behörde kündigte an, die Anforderungen an die Versorgung jährlich zu überprüfen und entsprechend der technologischen Entwicklung anzupassen. Auf Grundlage der in der Rechtsverordnung festgelegten Werte will die Netzagentur künftig auch Unterversorgungen feststellen. Falls dort kein Telekommunikationsunternehmen ein geeignetes freiwilliges Angebot unterbreitet, sollen Unternehmen zur Versorgung verpflichtet werden. »Hierbei sind prinzipiell alle Technologien, sofern geeignet, zu berücksichtigen«, heißt es.
Die neuen Anforderungen betreffen eine Minderheit der Bürgerinnen und Bürger. Bis Ende kommenden Jahres sollen die Mobilfunknetzbetreiber 98 Prozent der Haushalte mit einer Bandbreite von 100 Megabit – also einer zehnmal so hohen Geschwindigkeit – versorgen.
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