Union und SPD haben sich auf eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt. Damit soll der Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtert werden. Die Einigung wurde in Koalitionskreisen bestätigt.

Einem Eckpunktepapier zufolge sollen sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden. Das Papier lag der Nachrichtenagentur dpa vor. Eine von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eingesetzte „Findungskommission“ zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes soll am 19. Juni tagen.

Allerdings gibt es in der SPD noch offene Fragen. Trotz der Grundsatzeinigung müssten noch Punkte geklärt werden. Dazu zählten Detailfragen zu Sozialstandards und zur Rückkehrpflicht. Auch Scheuer sieht noch einiges zu tun. „Es ist schon noch ein langer Weg“, sagte der Verkehrsminister. In der Koalition sei aber nun der nächste Schritt gemacht worden, sagte er mit Blick auf das Eckpunktepapier. Es handele sich aber um ein großes Projekt, auch der Bundesrat müsse zustimmen.

In der Koalition laufen seit Langem Verhandlungen über eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sagte nun: „Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update.“ Mit der Koalitionseinigung liege nun ein ausgewogener Kompromiss für moderne Mobilitätsangebote in der Stadt und gerade auch auf dem Land auf dem Tisch. „Die Zeit der Experimente und des Ausprobierens ist vorbei.“ Bis zum Ende des Jahres wolle die Koalition einen neuen bundesweiten Rechtsrahmen schaffen.

Anbieter wie Uber, Moia, Clevershuttle und ViaVan sollen künftig Rechtssicherheit bekommen. Bisher sind viele der Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs.

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass auch Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Pooling-Dienste anbieten können. Das soll vor allem im ländlichen Raum für mehr Angebot sorgen. Lange sagte, es solle einfacher werden, Angebote mit kleineren Fahrzeugen statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen.

Rückkehrpflicht soll erhalten bleiben

Geplant sind auch Reformen für das klassische Taxigewerbe. Die Branche sieht sich durch neue Anbieter unter Druck geraten. Künftig sollen Tarifkorridore festgelegt werden können – mit Höchst- und Mindestpreisen. Dazu soll das Verkehrsministerium Vorschläge machen. Die Ortskundeprüfung wird durch einen „Kleinen Fachkundenachweis“ ersetzt.

Die umstrittene Rückkehrpflicht für taxiähnliche Mietwagen soll dagegen erhalten bleiben. Sie besagt, dass die Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und – anders als Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt. Verkehrsminister Scheuer hatte vor mehr als einem Jahr Eckpunkte für eine Liberalisierung des Markts vorgelegt, damit will er auf neue Mobilitätsformen reagieren. Vorgesehen war, wesentliche Auflagen für neue Dienstleister zu streichen.

Die FDP kritisierte die geplante Neuordnung. Die Verkehrspolitikerin Daniela Kluckert sagte, aus der von der Koalition versprochenen Reform sei fast nichts übrig geblieben. Zentrale Fragen blieben ungeklärt. Die Opposition sei, wie eigentlich versprochen, in den Prozess zuletzt überhaupt nicht eingebunden gewesen. „Besonders katastrophal ist das Festhalten an der Rückkehrpflicht für Mietwagen: Ökologisch und ökonomisch können wir uns leere Autos, die durch die Stadt fahren, einfach nicht leisten.“

Icon: Der Spiegel

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