Berlin – Rechtsaußen-Akivist Heinz Meyer und seine kleine Gefolgschaft zog es am Samstag in die Rigaer Straße, mitten in den Kiez der Linksautonomen. Allerdings durften der rechte Hetzer und seine vier Getreuen nicht direkt vor dem Haus mit der Nummer 94, das seit Jahren Keimzelle gewaltsamer Ausschreitungen mit der Polizei ist, demonstrieren. „Viel zu gefährlich“, wie ein Beamter gegenüber BILD sagte. „Die würden dort keine Minute unbehelligt demonstrieren.“

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Am Abend gerieten Gegendemonstranten und Polizisten aneinander

Foto: Spreepicure

200 Gegendemonstranten stellten sich den Neonazis, 280 Polizisten waren im Einsatz. Sie versammelten sich an der Ecke zur Pettenkofer Straße. Am Abend kam es zu kleineren Auseinandersetzungen zwischen Polizei und linken Demonstranten.

Nach BILD-Informationen kam es zu zwei Festnahmen. Später zogen sich die Einsatzkräfte laut Polizei aber wieder zurück, „um einen friedlichen Protest zu gewährleisten.” 

Aber warum darf Pegida-Heinz eigentlich in Berlin demonstrieren?

Artikel 8 Grundgesetz (GG) sichert die Versammlungsfreiheit jedem Deutschen zu. Geregelt ist dieses Grundrecht im Versammlungsgesetz (VersG).

Für Berlin gilt dabei: Jede Demo muss angemeldet werden, denn es besteht eine Anmeldepflicht laut (Paragraf 14 VersG). Bedingung: Das muss 48 Stunden vor Beginn der Demo passieren. Dabei müssen „Gegenstand“ der Demo und Demo-Leitung benannt werden. So ist es auch hier bei Heinz Meyer passiert. Er hat sich als Anmelder eingetragen. Die Demo-Zeit benannt – 17 bis 23.55 Uhr. Und das Motto: „Rigaer Straße 94 – ein Ort undemokratischer Denkweise und Verfassungsfeindlichkeit!“

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Riesige Absperrung um die Pegida-Kundgebung mit fünf Personen am Freitag im Görlitzer Park

Foto: Sven Meissner

Die Teilnehmerzahl ist mit fünf angegeben. „Also steht einer Genehmigung nichts im Wege“, so eine Polizeisprecherin. Das Gleiche gilt für die Gegendemo unter dem Motto: „Nordkiez gegen Rassismus und Nazis“, die von einer Einzelperson angemeldet wurde. In engen Grenzen wäre auch eine „Spontanversammlung“ möglich. Ohne Anmeldung. Heißt: Wer spontan den Entschluss zur Versammlung fasst und zeitgleich umsetzt – „spontan“ – braucht keine Anmeldung. Für „Eilversammlungen“ kann die Frist von der Polizei verkürzt werden. Für sämtliche Demos gilt grundsätzlich ein Vermummungsverbot (Paragraf 17a VersG).

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Pegida-München-Chef Heinz Meyer am Freitag im Görlitzer Park

Foto: Sven Meissner

Schon am Freitag hatte Pegida-Bayern-Chef und Volksverhetzer Heinz Mayer eine Demo im Görlitzer Park angemeldet. 

Unter einem Plakat mit der Aufschrift „Wo der Rechtsstaat kapituliert dealt es sich ganz ungeniert…!“ projizierte er eine Doku-Serie über mordende Drogenhändler in Mexiko. Von Pegida-Meyer getrennt und 140 Polizisten bewacht, demonstrierten Pegida-Gegner. Es blieb ruhig.

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