Im Prozess um den grausamen Mord an der 18-jährigen Maria aus Zinnowitz auf Usedom hat das Stralsunder Landgericht zwei Deutsche zu langen Haftstrafen verurteilt.

Für den 19 Jahre alten Haupttäter Nikolas K. ordnete die Kammer die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie an. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt. Der andere Täter, der 21 Jahre alte Nico G., erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Bei ihm stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen. 

Mord erschütterte Menschen auf Usedom

Laut Anklage wollten sie einen Menschen sterben sehen und haben sich dafür die im dritten Monat Schwangere ausgesucht. Die beiden Täter und Maria gehörten in eine Freundesclique. Die Ex-Freundin des 19-Jährigen war die beste Freundin Marias. Sie wohnte alleine. Es sei einfacher gewesen, das Mordvorhaben umzusetzen als bei einem anderen jungen Mann in der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte der Haupttäter im Prozess gesagt. 

Er hatte die Anklage zum großen Teil bestätigt. Danach haben die beiden Angeklagten zusammen den Mordplan gefasst. Er habe er sich dann neben einem Messer auch Ersatzkleidung besorgt, um sie später gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Unter einem Vorwand waren sie in die Wohnung Marias gekommen. Dort habe der Haupttäter aus dem Hinterhalt seinem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt. 

Angeklagte im Usedomer Mordfall Maria

Maria habe „Aua“ und „Hör auf“ gerufen. Dann habe er sich auf die am Boden liegende Frau gesetzt und ihr zahlreiche weitere Stiche am Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Der 21 Jahre alte Mann bestritt dies. Allerdings wurde seine DNA im unteren Bereich von Marias Hose gefunden, was der Staatsanwalt als ein starkes Indiz für seine Beihilfe wertete. Vier Wochen nach der Tat waren die beiden Männer festgenommen worden.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Jüngeren eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. „Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss.“ Er empfahl die Unterbringung im Maßregelvollzug. Dort werden Therapieversuche unternommen, Experten gehen bei dem Täter aber von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die Gutachterin des zweiten Angeklagten sah bei diesem keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

Beamte mussten Mörder von Maria schützen

Die Brutalität des Verbrechens hatte viele Menschen in der Region verunsichert, der Hass auf die Täter war auch im stets gut gefüllten Gerichtssaal vielfach zu spüren. Um Übergriffe auf sie zu verhindern, war der Prozess von meist mehr als zehn Polizisten und Justizbeamten gesichert.

Entsprechend waren die Verhandlungen von vielen Emotionen begleitet. Im Mittelpunkt stand dabei die Mutter Marias, die den ganzen Prozess als Nebenklägerin begleitet hat. Immer wieder brach sie wie auch viele Besucher in Tränen aus. 

Am Ende des Prozesses brach es aus der Mutter heraus. Sie schrie den beiden Angeklagten zu: „Ich vergebe euch nie. Ich werde euch immer hassen.“ Sie hoffe, dass die beiden für immer in Haft sein werden. „Keiner gibt mir meine Tochter und mein Enkelkind zurück.“ Zuvor hatte sich der ältere Angeklagte bei ihr entschuldigt und um Verzeihung gebeten.

Mit seinem Urteil übertraf das Landgericht die Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den 19-Jährigen neben der Unterbringung im Maßregelvollzug zehn Jahre Jugendstrafe und damit zwei Jahre weniger, als es im Urteil hieß. Die Verteidigung schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Für den 21-jährigen plädierte die Anklage auf lebenslange Freiheitsstrafe. Dessen Anwalt forderte eine Freiheitsstrafe, für die er keine zeitliche Dimension nannte.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seiner Erstveröffentlichung mehrfach aktualisiert.

Artikelquelle

Artikel in der gleichen Kategorie: