Freitag, 06.09.2019   15:06 Uhr

Für den Mord an einer 18-Jährigen aus Zinnowitz hat das Landgericht Stralsund für den 19 Jahre alten Haupttäter die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde er zu einer zwölfjährigen Jugendhaftstrafe verurteilt.

Der andere Täter, ein 21 Jahre alter Mann, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Bei ihm stellte das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Laut Anklage wollten die beiden einen Menschen sterben sehen. Sie suchten sich dafür die im dritten Monat schwangere Frau aus, mit der sie befreundet waren. Sie wohnte allein. Es sei einfacher gewesen, das Mordvorhaben umzusetzen, als bei einem anderen jungen Mann in der Clique, der ebenfalls in ihrem Visier stand, hatte der 19-Jährige im Prozess gesagt.

Er hatte die Anklage zum großen Teil bestätigt. Demzufolge fassten die beiden Angeklagten zusammen den Mordplan. Er habe er sich ein Messer sowie Ersatzkleidung besorgt, um sie später gegen die mit Blut beschmierte auszutauschen. Unter einem Vorwand waren die Männer in die Wohnung der Frau gekommen. Dort habe der Haupttäter aus dem Hinterhalt dem Opfer einen heftigen Stich in den Hals versetzt.

Er habe ihr zahlreiche weitere Stiche an Kopf und Hals zugefügt, während der Mittäter ihre Beine festgehalten habe. Der 21 Jahre alte Mitangeklagte bestritt dies vor Gericht. Allerdings wurde seine DNA an der Hose des Opfers gefunden, was der Staatsanwalt als ein starkes Indiz für seine Beihilfe wertete.

Festnahme einen Monat nach der Tat

Die beiden Männer hatten die Frau nach der Tat liegen lassen und die Wohnung aufgeräumt. Das Messer und das Handy des Opfers sollen sie in die Ostsee geworfen haben. Einen Monat später wurden die beiden nach intensiver Fahndung festgenommen.

Ein Gutachter hatte dem Jüngeren eine extrem hohe Gefährlichkeit attestiert. Bei ihm sei ein völliger Mangel an Empathie festzustellen, sagte der Psychiater. Er sei extrem aggressiv und impulsiv. „Das sind Leute, um die man sich Sorgen machen muss.“

Er empfahl die Unterbringung im Maßregelvollzug. Dort werden Therapieversuche unternommen, Experten gehen bei dem Täter aber von einer sehr langen Zeit in der Psychiatrie aus. Die Gutachterin des zweiten Angeklagten sah bei diesem keine Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.

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