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Wiesbaden – Im Kampf gegen das Corona-Virus haben Bund und Länder heute weitere Maßnahmen beschlossen: Das Kontaktverbot gilt weiterhin, Schulen und Geschäfte werden schrittweise wieder geöffnet. Die Stadt Hanau führt als erste in Hessen eine Maskenpflicht im Einzelhandel und ÖPNV ein.
Was bedeutet das für Hessen?
▶︎ Der Einzelhandel darf aufatmen! Geschäfte, die eine Fläche von weniger als 800 Quadratmetern haben, dürfen ab Montag wieder öffnen. Buchhandlungen, Fahrradhändler, Kfz-Werkstätten und Autohäuser dürfen ihre Tore unabhängig von der Größe wieder verkaufen.
▶︎ Auch Friseure dürfen in Hessen ab dem 4. Mai unter bestimmten Auflagen wieder öffnen. Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.
▶︎ Ab dem 27. April sollen die Schulen in Hessen schrittweise wieder öffnen. Begonnen wird mit den Abschlussklassen. „Wir beginnen mit den Großen, weil wir glauben, dass dort insbesondere auch die Abstandsregeln und die Hygieneregeln wesentlich besser eingehalten werden können als bei den Grundschülern“, so Ministerpräsident Bouffier. Demnach sollen Grundschulen als letztes wieder öffnen. Die Notbetreuung in Kitas soll ausgeweitet werden.
▶︎ Die Kontaktverbote werden bis zum 3. Mai verlängert. Man müsse aufpassen, die Maßnahmen nicht zu schnell zu lockern, so Bouffier auf der Pressekonferenz am Mittwoch. „Die Gefahr ist nach wie vor da“.
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