Guten Morgen, liebe Leserinnen und liebe Leser,

Sollen Kommunalpolitiker, die sich Drohungen vom rechten Rand ausgesetzt sehen, bewaffnen dürfen? Diese Frage beschäftigt inzwischen landesweit die Politik. Jetzt hat sich CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer in die Diskussion eingeschaltet – und sich für staatlichen Schutz von Bürgermeistern und Landräten ausgesprochen. 

 Die Schlagzeilen zum Start in den Tag:

Trump: keine Unstimmigkeiten innerhalb der US-Regierung

Nach der gezielten Tötung des iranischen Top-Generals Ghassem Soleimani hat US-Präsident Donald Trump Spekulationen über Unstimmigkeiten innerhalb seiner Regierung zurückgewiesen. In seinem Team habe Einigkeit geherrscht, schrieb Trump auf Twitter. Zuvor waren Aussagen von Trump und seinem Verteidigungsminister Mark Esper als offener Widerspruch in der Regierung gewertet worden. Trump hatte vergangene Woche gesagt, dass Angriffe „wahrscheinlich“ auf vier US-Botschaften geplant gewesen sein könnten. Beweise dafür habe er nicht gesehen, sagte Esper am Sonntag. In Deutschland gab es Rufe nach Aufklärung – und Deeskalation im Iran-Konflikt.

Kramp-Karrenbauer fordert staatlichen Schutz für bedrohte Kommunalpolitiker

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat staatlichen Schutz für mit Gewaltdrohungen drangsalierte Kommunalpolitiker gefordert. Wenn Kommunalpolitiker besonders gefährdet seien, müssten sie „entsprechende staatliche Schutzmaßnahmen“ erhalten, sagte Kramp-Karrenbauer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Eine Bewaffnung von Kommunalpolitikern sei hingegen „nicht der richtige Weg“.

Die CDU-Vorsitzende reagierte damit auf das Vorgehen des Bürgermeisters von Kamp-Lintfort, Christoph Landscheidt (SPD). Dieser hatte wegen Drohungen aus der rechten Szene einen Waffenschein beantragt.

von der Leyen: Daten auf Diensthandys offenbar vollständig gelöscht

In der Berateraffäre bei der Bundeswehr gerät das Verteidigungsministerium offenbar stärker unter Druck: Wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“ und das ARD-Hauptstadtstudio berichten, kam demnach bei einem Bericht der Abgeordneten an den Untersuchungsausschuss heraus, dass keinerlei SMS-Kommunikation aus der betreffenden Zeit auf Diensthandys der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen erhalten geblieben sei.

SMS eines Blackberry-Diensthandys von der Leyens seien durch die Unachtsamkeit eines Sachbearbeiters im August 2019 gelöscht worden. Und auch auf dem zweiten Gerät würden sich laut Bericht „weder im Ordner Geschäftlicher Bereich noch im Ordner SMS Nachrichten und Dateien befinden“.

Das wird heute wichtig:

Hamburg nimmt im Michel Abschied von Jan Fedder

Familie, Freunde und Fans nehmen ab 14 Uhr im Hamburger Michel Abschied von dem beliebten Schauspieler Jan Fedder. Zur Trauerfeier haben sich zahlreiche Prominente angekündigt, darunter die Kollegen aus den TV-Serien „Großstadtrevier“ und „Neues aus Büttenwarder“ sowie aus dem Film „Das Boot“. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) überträgt die Trauerfeier live und hat für die Fans vor der Kirche eine Großbildleinwand aufgebaut.

„Unwort des Jahres“ 2019 wird bekannt gegeben

Das „Unwort des Jahres“ 2019 wird um 10 Uhr in Darmstadt bekannt gegeben. „Verschmutzungsrechte“, Bauernbashing“, „Ökodikatur“ oder „Umvolkung“: Nach Angaben der sprachkritischen Aktion „Unwort des Jahres“ sind 671 Einsendungen mit 397 Vorschlägen eingereicht worden.

EU-Kommission stellt großes Klima-Investitionsprogramm vor

Im Rahmen des „Green Deal“ für mehr Klimaschutz stellt die EU-Kommission am Dienstag ihre Pläne für ein großes Investitionsprogramm vor. Bis 2030 sollen mit Mitteln aus dem EU-Haushalt sowie mit weiteren staatlichen und privaten Geldern eine Billion Euro in den Umbau der Wirtschaft und Energieversorgung gepumpt werden, also 1000 Milliarden Euro. Wie das funktionieren könnte, will die Kommission am Nachmittag erläutern.

Bundesverfassungsgericht prüft Überwachungspraxis des BND

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ab 10 Uhr über die Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland. Diese sind seit 2017 zum ersten Mal gesetzlich geregelt. Die Kläger meinen, dass damit einer anlasslosen Massenüberwachung Tür und Tor geöffnet seien.

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