Er wollte mit seiner Affäre zusammenleben: Das Landgericht in Frankfurt am Main hat einen 38-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die 43-Jährige im Oktober 2019 aus Habgier tötete – und die Leiche der Frau anschließend in einem Müllcontainer entsorgte. Von ihrer Leiche fand man später nur noch Knochen auf einer Deponie.

Der Vorsitzende Richter, Jörn Immerschmitt, sprach von einer verwerflichen und verachtenswerten Tat, die sittlich und moralisch auf tiefster Stufe stehe. Der Verurteilte schwieg während des Prozesses zu den Vorwürfen und hatte die Tat bei der Polizei bestritten.

Er hatte neben der Ehe eine Beziehung zu einer anderen Frau, die von ihm schwanger wurde. Daraufhin wollte sich der Mann von seiner Ehefrau trennen. Er wollte jedoch nicht auf eine Wohnung und ein Ferienhaus verzichten, die beide ihr gehörten. Nach Überzeugung der Kammer tötete er seine Frau, um eventuellen Zahlungsverpflichtungen aus dem Weg zu gehen.

Der Mann meldete die Krankenschwester noch in der Tatnacht als vermisst. Die Leiche steckte er nach Feststellungen des Gerichts in einen Koffer oder Sack und warf sie in einen Müllcontainer an seiner Arbeitsstelle.

DNA-Test bestätigt Identität der Toten

Kurz nach der Tat geriet der Mann in den Verdacht, seine Frau getötet zu haben. Ende Oktober hatte er Ermittlungen zufolge persönlich die Leerung eines Müllcontainers bei seiner Arbeitsstelle veranlasst.

Im Januar 2020 durchsuchten Ermittler eine Mülldeponie in Flörsheim nahe Frankfurt. Mehr als 22.000 Tonnen Schlacke wurden durchsiebt und schließlich drei Knochenstücke mit DNA-Spuren der Gesuchten gefunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau über den Müllkreislauf zur Deponie geraten war. Ein DNA-Test bestätigte, dass es sich bei den Funden um die Knochen der Vermissten handelte.

Nur wenige Tage später zog nach Überzeugung des Gerichts seine Freundin zu ihm. Er schenkte ihr eine Goldkette mit Herz-Anhänger, die seiner Frau gehört und die sie noch am Tattag getragen hatte.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die lebenslange Haft gefordert hatte. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen 3490 Js 249009/19

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