Nach dem Scheitern der Pkw-Maut steht Verkehrsminister Scheuer wegen der Verträge mit den Betreiberfirmen in der Kritik. Für die Umsetzung hat der CSU-Politiker mehr Geld freigegeben als bislang bekannt.

Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium hat mehr Geld für die Umsetzung der Pkw-Maut freigegeben als bisher bekannt. Die entsprechenden Unterlagen, aus denen der „Focus“ zuerst zitierte, liegen auch dem ARD-Hauptstadtstudio vor.

Dabei geht es Vertragsunterlagen zufolge um Aufträge im Wert von 895 Millionen Euro an Tochterfirmen der Betreiberunternehmen CTS Eventim und Kapsch Trafficcom. Das sind rund 320 Millionen Euro mehr als ein Anwalt des Verkehrsministeriums zuletzt in einem Schreiben an die Betreiber genannt hatte. 

EuGH kippt Prestigeprojekt der CSU

Der Europäische Gerichtshof hatte das Prestigeprojekt der CSU am 18. Juni gekippt. Verkehrsminister Scheuer kündigte die Verträge mit zwölf Jahren Laufzeit und einem Volumen von gut zwei Milliarden Euro unmittelbar danach.

Scheuer steht vor allem in der Kritik, weil er die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut mit den Betreibern Kapsch und CTS Eventim 2018 geschlossen hatte, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand.

Aufträge trotz Projektstopp

Inzwischen wirft die Bundesregierung den Betreiberfirmen vor, unzulässige Verträge im Volumen von mehr als 500 Millionen Euro vergeben zu haben.

Dabei geht es um den bereits seit Juni bekannten Vorwurf, die eigentlich vorgesehenen Betreiber hätten noch Aufträge an andere Firmen vergeben, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Maut gekippt und der Bund die Verträge gekündigt hatte. „Süddeutsche Zeitung“ und WDR berichteten unter Berufung auf ein Anwaltsschreiben von Ende Juni, dass es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro gehe.

Unterverträge ohne Zustimmung?

Im Streit um möglichen Schadensersatz geht es um die Frage, ob Scheuers Ministerium Verträgen für sogenannte Unterauftragnehmer zugestimmt hat. Dem „Focus“ zufolge bestätigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einer E-Mail am 2. Mai 2019 seine Zustimmung zu diesen Verträgen.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums war es dem Betreiber aber vertraglich untersagt, überhaupt Unterauftragnehmerverträge ohne vorherige Zustimmung des Bundes abzuschließen.

Den Firmen wird deshalb von der vom Ministerium beauftragten Anwaltskanzlei der „vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung“ unterstellt, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet hatte.

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